AUKTIONS-BEDINGUNGEN

1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, mit Ausnahme der Eigenware, die durch keine in Klammern gesetzten Ziffern gekennzeichnet ist. Mit den Ziffern in der Klammer wird der Besitzer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.

2. Der Zuschlag erfolgt in Euro.

3. Der Auktionator hat das Recht, in Ausnahmefällen Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Auktionator kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Auktionator ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut auszubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehenund dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 Verst. V).

5. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, und er verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

6. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig und setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis und 20 % Aufgeld an den Auktionator, zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld. Die MwSt. wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig.

7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Ihre Höhe richtet sich am Geldmarkt aus und ist mit den von den Banken jeweils berechneten Zinsen für Dispositionskredite identisch. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankengutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Auch ohne Mahnung haftet der Käufer bei verspäteter Zahlung oder der Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Der Auktionator kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und, davon unabhängig, die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, für den Ausfall; er hat dagegen auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

8. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Auktionator für seinen Auftraggeber einziehen bzw. einklagen.

9. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Sachen sind gebraucht. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet er sich, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an seinen Einlieferer weiterzuleiten, soweit es ihm aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, den Einlieferer noch zu erreichen. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen unberücksichtigt bleiben.

10.Die Erwerber sind verpflichtet, ihre ersteigerten Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung oder jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.

11.Durch Abgabe eines Gebots oder der Erteilung eines schriftlichen Auftrags erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an. Sie gelten sinngemäß auch für den nachträglich freihändigen Erwerb von Auktionsgut. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

12.Käufer und Verkäufer können nach Abschluß der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.

13.Erfüllungsort für beide Teile ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbreich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

LEO SPIK Kunstversteigerungen e.K. 10707 BERLIN

Versteigerin Susanna Beder

BDK - Bundesverband deutscher Kunstversteigerer